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Zentrum für Naturheilkunde
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56068 Koblenz
mauer@natur-kann-heilen.de
Tel:
0261-1334501 HP Mauer
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Von den
gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht
übernommen, wenn einmal von wenigen Ausnahmen bei bestimmten schwerwiegenden
Erkrankungen aus Kulanzgründen abgesehen wird.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten
für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr
unterschiedlichem Umfang.
Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen
der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Patient und der
Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut
beraten, sich die Tarife genau anzusehen und nicht nur das, was im
Werbeprospekt steht. Der privatversicherte Heilpraktikerpatient sollte nicht
ungeprüft die Aussagen der Werbeprospekte übernehmen, sondern insbesondere
die weitergehenden Hinweise und das so genannte Kleingedruckte in den Tarif-
und Versicherungsbedingungen genau nachlesen bzw. sich vom Fachmann, das
können auch die Berufs- und Fachverbände sein, beraten lassen.
Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen
Heilverfahren sollte er sich präzise und schriftlich entsprechende
Informationen vor Vertragsabschluß bzw. auch vor Behandlungsaufnahme geben
lassen.
In sehr vielen Fällen muss mit Zuzahlungen in oft nicht geringem Umfange
gerechnet werden. Leider ist zu häufig das Erwachen groß, wenn es an die
Begleichung der Honorarabrechnungen geht.
In den meisten Fällen liegt es aber nicht daran, dass Ihre Heilpraktikerin/
Ihr Heilpraktiker zu hohe Honorarforderungen hat oder eine gar falsche
Leistung erbringt, sondern der jeweilige Tarif der jeweiligen
Krankenversicherung sieht nur bestimmte Leistungserstattungen vor.
Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem
Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier
gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die
sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte und muss.
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